Mietverwaltung
- Mietvertragsgestaltung und -abschluss unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage (unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Schulungen zum Thema Mietvertragsgestaltung und Optimierung der Mietverträge teil)
- Wohnungsabnahmen bzw. Wohnungsübergaben mit den Mietern unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorschriften
- Wohnungsbegehungen
- Fragen der Mieter zum Mietvertrag während der Vertraglaufzeit beantworten
- Berücksichtigung der umlagefähigen Kosten auf den Mieter (Betriebskostenverordnung)
- Klärung von Rechtsfragen z.B. bei Scheidung oder Tod der/des Mieter/Mieters
- Reklamationen der Mieter bearbeiten
- Kleinreparaturen veranlassen, überwachen und abrechnen
- Entscheiden, ob angefallene Kleinreparaturen Sache des Mieters oder Vermieters sind
- Überwachung der Mieteingänge
- Überprüfung und Anmahnung unberechtigter Forderungen oder Mietminderungen des Mieters
- Verteilung der Mietzahlungen
- Erstellen von separaten Jahresabrechnungen für Sie (die Sie an Ihren Steuerberater weitergeben können) und Ihren Mieter
- Fragen der Mieter zur Nebenkostenabrechnung beantworten bzw. bearbeiten
- Erstellung des Wirtschaftsplanes für das folgende Wirtschaftsjahr
- Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen
- Bei Mietstreitigkeiten und Mietausfällen, nach Rücksprache mit Ihnen, Veranlassung der weiteren Rechtsschritte ggf. über einen Rechtsanwalt
- Betreuung und Beratung während der Zeit von Rechtsstreitigkeiten
- Teilnahme als Ihr Vertreter an evtl. notwendigen Gerichtsverhandlungen
- Veranlassung und Durchführung von Räumungsklagen
- Mieterhöhungswünsche Ihrerseits beurteilen, veranlassen und durchsetzen
- Optimierung Ihrer Kapitalanlage durch Vorschläge wie Renovierung mit Mietanpassung