Verwaltung

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Was macht eigentlich ein Immobilienverwalter den ganzen Tag? Wofür bekommt er Geld?

Haben Sie sich diese Fragen auch schon gestellt?

Hier die Antworten – natürlich auch um unserem Anspruch Transparenz zu schaffen gerecht zu werden.


Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e.V.

Das sieht der Eigentümer:

  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben
  • Aushänge
  • Besuch der Wohnanlage
  • Individuelle Beratung/ Information
  • Protokoll der Eigentümerversammlung

Das sieht ein gut informierter Eigentümer:

  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen:
    Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle
  • Belegprüfung
  • Vorbereitung von Eigentümerversammlungen
  • Ortstermine
  • Eigentümer- und Hausbewohnergespräche
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug

Leistungen der Hausverwaltung, die der Eigentümer nicht sieht:

Kaufmännische Leistungen

  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
  • Mahnen und ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und disponieren von Geldmitteln auf Girokonten und Geldanlagekonten
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft
  • Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen
  • Veranlassen bzw. Erstellen der Heizkostenabrechnung
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch)
  • Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommensteuer-/Umsatzsteuergesetz,
    Abgabenordnung etc.

Technische Leistungen

  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln
  • Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängel, Gewährleistungsansprüche)
  • Einweisen und Einarbeiten des Hausbetreuungspersonals
  • Beschaffen von Genehmigungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen ( Aufzug-, Heizungs-, Pumpen und Feuerlöschwartung etc.)
  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV- Brandschutz, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (Bsp. Rohrbruch)
  • Veranlassen von Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit der Versicherung
  • Vergeben/ Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Kennen und Beachten von DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Orts- und Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen Allgemeine Verwaltung
  • Korrespondenz mit Eigentümern, Hausbewohnern und Handwerkern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beraten von Eigentümern, Hausbewohnern und Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträgen etc.)
  • Terminabstimmung und Raumreservierung für Eigentümerversammlung
  • Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Erstellen der Beschlussniederschrift
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen und Hausgeldklagen
  • Erteilen von Genehmigungen
  • Kennen und Beachten einer Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen